News

Beschädigungen

Benimm dich, als wäre es deine!

Beschädigungen

Der Mieter ist für die Sauberkeit auf dem angemieteten Schießstand verantwortlich. Gesäubert werden muss nach jedem Schießen der gesamte Raum vor und mindestens 10 m hinter der Brüstung.

Sollte die Betreiberin starke Verunreinigungen selbst entfernen lassen müssen, sind die dafür anfallenden Kosten von dem Nutzer zu tragen.

Falls der Nutzer oder ein anderer von ihm mitgebrachten Schießstandnutzer das Inventar des Schießstandes beschädigt, werden ihm Reparatur- und Erneuerungskosten ihm in Rechnung gestellt. Dieses gilt für jegliche Schäden, je nach Beschädigung auch über die im Aushang bekannt gemachten Pauschalen hinaus.

Die Schießanlage wird per Videokamera überwacht. Im Falle von Schäden kann der Verursacher per Videoauswertung festgestellt werden.

Die Pauschalen betragen für jeden einzelnen Boden-, Wand- und Deckentreffer:

– Bei Selbstanzeige des Verursachers: 15,00 EUR

– Bei Ermittlung des Verursachers mit Videoauswertung: 300,00 EUR

Über die Pauschale hinaus entstandene Mehrkosten werden nachberechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.


User ImageRobert Guder, 12. April 2021